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Tierschutz - §11b Tierschutzgesetz

Im § 11b des Tierschutzgesetzes ist festgelegt, dass keine Tiere gezüchtet werden dürfen, wenn vorauszusehen ist dass die Tiere leiden werden.
 
Der Tatbestand des §11b des Tierschutzgesetzes ist erfüllt, wenn bei Wirbeltieren die durch Zucht geförderten oder die geduldeten Merkmalsausprägungen (Form- Farb- Leistungs- und Verhaltensmerkmale) zu Minderleistungen bezüglich Selbstaufbau, Selbsterhaltung und Fortpflanzung führen und sich in züchtungsbedingten morphologischen und / oder physiologischen Veränderungen oder Verhaltensstörungen äussern, die mit Schmerzen, Leiden oder Schäden verbunden sind.

 
Dazu existiert ein Gutachten (kann unter www.verbraucherministerium.de/service/bmluserservice.php bestellt werden), das auch Laufenten erwähnt.
 
Verschiedene Vogelrassen fallen durch aufrechte Körperhaltung und lange Ständer mit weit durchgedrückten Intertarsalgelenken auf. Diese Haltung kann zu Schäden führen, insbesondere zu Rissen an den Knorpeloberflächen der Gelenke mit Bewegungsstörungen als Folge.

2.2.6.2.1 Unphysiologische Körperhaltung

Definition:

Unphysiologische, steil aufgerichtete Körperhaltung mit durchgedrückten Intertarsalgelenken.

Vorkommen:

In extremer Ausprägung nur bei Indischen Laufenten.

Genetik:
Keine zuverlässigen Angaben über den Erbgang verfügbar

Symptomatik:
Als Zuchtziel wird eine extrem aufrechte Körperhaltung angestrebt. Die Augen sollen dabei fast senkrecht über den Zehenspitzen liegen. Nur das erste Drittel der Zehen sollte möglichst auf dem Boden stehen (BUND DEUTSCHER RASSEGEFLÜGELZÜCHTER, 1995). Bei dieser Rasse wird das vermehrte Auftreten von Gelenkerkrankungen beklagt, da besonders steil stehende Tiere bei Prämierungen häufig bevorzugt werden (SCHREINER, 1994). Detaillierte Untersuchungen zu dieser Problematik stehen allerdings bisher noch aus. Laut BAMBERGER (schriftl. Mitteilung) stellt der Bund Deutscher Rassegeflügelzüchter e. V. hierzu fest, daß nach seinen Erfahrungen bei der Rasse Indische Laufenten degenerative Erkrankungen der Gelenke kein Problem darstellen.

Empfehlung:
Eine als Zuchtziel angestrebte extrem aufrechte Körperhaltung darf keine Disposition zu Schmerzen, Leiden oder Schäden in sich bergen. Bei der Zucht ist vorrangig auf den Erhalt der vollen Funktionalität von Körperteilen und Organen sowie harmonischen Körperbau zu achten (siehe auch Seite 14, Nr. Ha, b). Zuchtverbot für Enten mit Anzeichen degenerativer Gelenkerkrankungen und/oder Gleichgewichtsstörungen.

Literatur:
BAMBERGER, U. (1996): Schrift. Mitteilung. BUND DEUTSCHER RASSEGEFLÜGELZÜCHTER, Hrsg. (1995): Deutscher Rassegeflügel-Standard. Howa Druck & Satz GmbH, Nürnberg.
LANCASTER, F. M. (1990): Mutations and major variants in domestic ducks. In: R. D. CRAWFORD, Hrsg.: Poultry Breeding and Genetics 381-388. Elsevier, Amsterdam, Oxford, New York, Tokyo. SCHREINER, T. (1994): Schriftl. Mitteilung.


 
Verschiedentlich wird nun argumentiert, dass diese Ausführungen wohl früher oder später zum Verbot der Laufenten als Rasse führen würden.
Ich glaube das nicht. Meines Erachtens geht es darum, Zuchtziele so zu definieren, dass künftiger Schaden von den Tieren abgewendet wird und darum, bestehende Rassen so weiterzuzüchten, dass sie robuster und gesünder werden.
Wenn beispielsweise bei den Laufis als Zuchtziel definiert ist "Möglichst nur das erste Drittel der Zehen sollte auf dem Boden stehen." und sich herausstellen sollte, dass dies für die Gelenke schädlich ist, dann muss dieses Zuchtziel halt geändert werden.
Das ist nichts weiter als vernünftig.

Mir ist jedes Gesetz, das möglicherweise etwas über das Ziel hinausschiesst, wesentlich lieber als der alte Zustand, der zu den ganzen im §11b aufgeführten Zuständen geführt hat.
Es ist die Richtung, die zählt, und die geht klar hin zu mehr Schutz für die Tiere.
Es liegt an uns Laufihaltern (und an den Züchtern) die Rasse als gesunde und robuste Rasse zu erhalten bzw. sie dazu zu machen, wenn es Probleme geben sollte. Das ist die Herausforderung an den Vorgaben des §11b, und sie sollte positiv genutzt werden.
Und hier sind auch ganz explizit die Hobbyhalter in der Verantwortung, denn auch mit Inzucht und wahlloser Verpaarung kann man Unheil anrichten.

  admin: b1 at clauss.name