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Haltung - Bestandsregister

Seit 2003 in den Niederlanden die Geflügelpest ausbrach und halb Europa in Aufruhr geriet, werden Formalien wie zum Beispiel das Geflügelregister ernster genommen als früher. Alle Geflügelhalter, auch Hobbyhalter, sind verpflichtet ein Register zu führen, in das Zu- und Abgänge von Geflügel mit Name und Anschrift des bisherigen Besitzers oder des Erwerbers eingetragen werden müssen. Erfolgt der Transport über einen Dritten, zum Beispiel eine Spedition, so sind auch Name und Anschrift des Transportunternehmens zu notieren. Ein Muster eines Geflügelregisters, das Ihr kopieren könnt, findet Ihr im Anhang. Mir war anfangs ziemlich lästig, diese Eintragungen zu machen. Im Laufe der Zeit habe ich das Register schätzen gelernt, nach Jahren weiss kein Mensch mehr auswendig, woher er ein bestimmtes Tier erhalten hat oder wohin ein Tier vergeben wurde. Das kann aber oft sehr interessant und nützlich sein, zum Beispiel wenn man Ersatz für ein gestorbenes Tier sucht. Auch die Vergabe von Medikamenten, Entwurmungen und Impfungen trage ich ins Geflügelregister ein, so habe ich alle Daten an einer Stelle, wenn ich sie benötige.

Forumsbeitrag von Marco H.
... anlässlich des Aufstallungsgebots wegen Gefahr der Geflügelgrippe Ende 2005.
Gut gelaunt haben meine Enten die erste Nacht in Ihrem Luxus Hotel verbracht. Kein Wunder, mit Bademöglichkeit auch bei Nacht und 24h Futtermöglichkeit. :-)
Aber warum ich Tipper. Wir sind ja alles Leute die das was uns die Politiker vorschreiben auch ernst nehmen also achtet bitte mit darauf das nun alles weitere auch nach Gesetz abläuft.
Wenn kontrolliert wird muß:

1. Der Kontrollör sich natürlich erstmal ausweisen. (könnt ja jeder kommen)

2. Muß sich derjenige natürlich erst einmal im Bestandsregister eintragen. Unter "Besuche betriebsfremder Personen" mit Datum, Name, Anschrift und ganz wichtig: mit Datum an dem zuletzt eine Geflügelhaltung betreten wurde. Ein Formular im PDF Format bekommt Ihr im Internet bei der Kreissverwaltug. (oder unten zum Download!!)

3. Der Kontrollör kann ja schon mit infizierten Tieren in Kontakt gekommen sein, also darf er ohne ensprechende Schutzkleidung weder das Gehege und erst recht nicht die Stallung betreten, nicht dass der mit seinen Schuhen was überträgt.

So dürfte erstmal nix vergessen haben und wenn doch schreibt das dabei. Sagt auch in anderen Foren Bescheid nicht damit da ja nix unrechtes passiert. :-)

Und hier das Bestandsregister zum Ausdruck.

  admin: b1 at clauss.name